Elektro - Überprüfung

Wir führen für Sie folgende elektrische Anlagenüberprüfungen durch:

  • Erstüberprüfung
  • Wiederkehrende Überprüfung
  • Außerordentliche Überprüfung
  • Thermografische Fehlersuche

Die Vorgehensweise bei der Überprüfung einer elektrischen Anlage wird immer vorab mit Ihnen abgesprochen, damit der E-Check bzw. Elektrobefund für Sie so effizient und reibungslos wie möglich abläuft.
Notwendige Stromabschaltungen können – wenn nötig – auch zu späteren Uhrzeiten durchgeführt werden.

(lt. Bundesinnung der Elektro-, Audio-, Video- und Alarmanlagentechniker)

Prüffristen laut Elektroschutzverordnung

  • Anlagen mit mehreren Belastungen, z. B. in Veranstaltungsräumen (größere Menschenansammlungen) sowie Baustellen: längstens alle 1 Jahr
  • Arztpraxen: Überprüfung alle 2 Jahre
  • Anlagen ohne außergewöhnliche Beanspruchung, z. B. Banken, Versicherungen, reine Handels- und Dienstleistungsunternehmen: längstens alle 10 Jahre
  • Elektrische Anlagen von Endverbrauchern (Privatpersonen) unterliegen keiner gesetzlichen wiederkehrenden Überprüfungspflicht. Trotzdem empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung im Abstand von 5 bis 10 Jahren.

Schwerpunkte beim E-Check

Im Rahmen des E-Checks werden insbesondere folgende Punkte geprüft:

  • Überprüfung nach ÖVE/ÖNORM E 8001
  • Verteilerkasten
  • Sicherungen und FI-Schutzschalter
  • Stecker, Steckdosen, nachträglich angebrachte Steckdosenverteiler
  • Kabel und Leitungen
  • Schutzmaßnahmen bei Anschluss von Heizsystemen
  • Blitzschutzanlagen und Überspannungsschutz