Wir führen für Sie durch:
- Erstüberprüfung
- Wiederkehrende Überprüfung
- Außerordentliche Überprüfung
- Thermografische Fehlersuche
Die Vorgangsweise bei Überprüfung einer elektrischen Anlage erfolgt immer nach Absprache mit dem Kunden, um einen effizienten und reibungslosen Ablauf des E-Checks bzw. Elektrobefunds für den Kunden zu gewährleisten (z.B. notwendige Stromabschaltungen werden auch zu späterer Stunde getätigt).
lt. Bundesinnung der Elektro-, Audio-, Video- und Alarmanlagentechniker!
Prüffristen der Elektroschutzverordnung
- Anlagen mit mehreren Belastungen z.B. in Veranstaltungsräumen (größere Menschenansammlung) sowie Baustellen längstens 1 Jahr
- Arztpraxen sollten alle 2 Jahre überprüft werden
- Anlagen ohne außergewöhnliche Beanspruchung z.B. Banken, Versicherungen, reine Handels- und Dienstleistungsunternehmen längstens alle 10 Jahre
- Elektrische Anlagen von Endverbrauchern (Privatpersonen) unterliegen keiner gesetzlichen wiederkehrenden Überprüfungspflicht. Trotz allem empfiehlt sich eine Überprüfung zumindest alle 5 bis 10 Jahre durchzuführen
Insbesondere werden bei elektrischen Anlagen im Rahmen des E-Checks folgende Schwerpunkte beachtet:
- Überprüfung nach ÖVE/ÖNORM E 8001
- Verteilerkasten
- Sicherungen, FI-Schutzschalter
- Stecker, Steckdosen, nachträglich angebrachte Steckdosenverteiler
- Kabel, Leitungen
- Schutzmaßnahme bei Anschluss von Heizsystemen
- Blitzschutzanlagen, Überspannungsschutz
Gerne stehen wir für weitere Fragen zu Ihrer Verfügung. Telefon-Nummer: 0316/47 25 38-0.