Elektro - Überprüfung
Wir führen für Sie folgende elektrische Anlagenüberprüfungen durch:
- Erstüberprüfung
- Wiederkehrende Überprüfung
- Außerordentliche Überprüfung
- Thermografische Fehlersuche
Die Vorgehensweise bei der Überprüfung einer elektrischen Anlage wird immer vorab mit Ihnen abgesprochen, damit der E-Check bzw. Elektrobefund für Sie so effizient und reibungslos wie möglich abläuft.
Notwendige Stromabschaltungen können – wenn nötig – auch zu späteren Uhrzeiten durchgeführt werden.
(lt. Bundesinnung der Elektro-, Audio-, Video- und Alarmanlagentechniker)
Prüffristen laut Elektroschutzverordnung
- Anlagen mit mehreren Belastungen, z. B. in Veranstaltungsräumen (größere Menschenansammlungen) sowie Baustellen: längstens alle 1 Jahr
- Arztpraxen: Überprüfung alle 2 Jahre
- Anlagen ohne außergewöhnliche Beanspruchung, z. B. Banken, Versicherungen, reine Handels- und Dienstleistungsunternehmen: längstens alle 10 Jahre
- Elektrische Anlagen von Endverbrauchern (Privatpersonen) unterliegen keiner gesetzlichen wiederkehrenden Überprüfungspflicht. Trotzdem empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung im Abstand von 5 bis 10 Jahren.
Schwerpunkte beim E-Check
Im Rahmen des E-Checks werden insbesondere folgende Punkte geprüft:
- Überprüfung nach ÖVE/ÖNORM E 8001
- Verteilerkasten
- Sicherungen und FI-Schutzschalter
- Stecker, Steckdosen, nachträglich angebrachte Steckdosenverteiler
- Kabel und Leitungen
- Schutzmaßnahmen bei Anschluss von Heizsystemen
- Blitzschutzanlagen und Überspannungsschutz